Mit Verspätung in den Urlaub Ansprüche bei Flugverspätungen - RA Stephan Reinold
Häufig beginnt der Urlaub mit einem verspäteten Abflug am Ausgangsort der Urlaubsreise. Abgesehen von den Unannehmlichkeiten die eine solche Flugverspätung darstellt, stellt sich die Frage, welche Ansprüche der Reisende hat, wenn eine Flugverspätung vorliegt.
Zunächst ist zu empfehlen, bereits vor Ort am Abflugflughafen wichtige Maßnahmen und Dokumentationen vorzunehmen. Sie sollten sich zunächst mit dem Bodenpersonal der Fluglinie in Verbindung setzen und dokumentieren, wann der Abflug geplant war und wann der tatsächliche Abflug erfolgte, auch sollte das Verhalten der Fluglinie vor Ort dokumentiert werden. Beispielsweise können sie die Anzeigetafel des Flughafens abfotografieren. Häufig ist es auch sinnvoll, sich die Verspätung durch Zeugen bestätigen zu lassen. Hierzu sollten sie sich auch die Kontaktdaten der Zeugen notieren. Sollten sie Hotelkosten, Kosten für ein Taxi oder ähnliches haben, sollten sie unbedingt die Quittungen hierfür aufbewahren.